DDP bündelt Transport, Zoll und Abgaben beim Verkäufer
- DDP bedeutet „Delivered Duty Paid“ und entspricht einer Lieferung verzollt bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
- Der Verkäufer übernimmt Transport, Ausfuhr, Einfuhr, Zoll und anfallende Einfuhrabgaben.
- Das Risiko bleibt beim Verkäufer, bis die Ware am benannten Ort entladebereit ankommt.
- Das Entladen übernimmt grundsätzlich der Käufer, sofern im Frachtvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- DDP regelt nicht automatisch Eigentumsübergang, Zahlungsziel oder Vorsteuerabzug.

Was DDP genau bedeutet
Die Abkürzung DDP gehört zu den elf Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer. Sie kann für Straßen-, Luft-, See- und multimodale Transporte verwendet werden. Entscheidend ist nicht die Transportart, sondern der genau bezeichnete Ort, an dem der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt.
Bei DDP stellt der Verkäufer die Ware am vereinbarten Bestimmungsort auf dem ankommenden Transportmittel bereit. Die Sendung ist bereits für die Einfuhr abgefertigt und kann vom Käufer entladen werden. Der passende Vertragstext lautet zum Beispiel „DDP Lager des Käufers, Heilbronn, Deutschland, Incoterms® 2020“.Die ICC ordnet DDP den sogenannten D-Klauseln zu. Bei diesen Regeln liegen Transportkosten und Transportrisiko bis zum Zielort beim Verkäufer. DDP geht dabei noch weiter als DAP, weil der Verkäufer zusätzlich die Einfuhrformalitäten und die Einfuhrabgaben übernimmt.
Wer bei DDP welche Aufgaben übernimmt
Der Verkäufer trägt bei dieser Lieferbedingung die umfangreichste Verantwortung im gesamten Incoterms-System. Er muss den Transport organisieren, die Ware verpacken und die erforderlichen Zollverfahren in den beteiligten Ländern abwickeln.
| Aufgabe | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Verpackung und Versandvorbereitung | Ja | Nein |
| Ausfuhrabfertigung | Ja | Nein |
| Transit-Zollverfahren | Ja, falls erforderlich | Nein |
| Einfuhrabfertigung im Zielland | Ja | Unterstützung mit Informationen |
| Zoll und Einfuhrabgaben | Ja | Nein |
| Transport bis zum benannten Ort | Ja | Nein |
| Entladen am Zielort | Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung | Grundsätzlich ja |
| Risiko bis zur Ankunft am Zielort | Ja | Erst ab Übergabe |
Ein häufiger Denkfehler ist die Annahme, DDP bedeute automatisch „bis ins Lager getragen“. Tatsächlich muss die Ware lediglich auf dem ankommenden Fahrzeug bereit zur Entladung stehen. Wer einen Kran, eine Hebebühne oder zusätzliches Personal benötigt, sollte die Entladung ausdrücklich in der Bestellung und im Frachtvertrag festhalten.
Eine Transportversicherung ist bei DDP nicht zwingend vorgeschrieben. Der Verkäufer trägt zwar das Risiko bis zum Bestimmungsort, muss aber nicht automatisch eine Versicherung zugunsten des Käufers abschließen. In der Praxis entscheidet er selbst, ob er sein Risiko versichert und die Kosten in den Verkaufspreis einrechnet.
Was DDP für Zoll und Steuern in Deutschland heißt
Bei einer Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land muss der Verkäufer die Ware in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Einfuhr anmelden. Dazu gehören unter anderem die korrekte Warenbeschreibung, die Zolltarifnummer, der Warenursprung und der Zollwert. Der Zollsatz hängt stark von der Ware ab, deshalb lässt sich kein pauschaler Prozentsatz für DDP nennen.
Zusätzlich zum Zoll kann Einfuhrumsatzsteuer anfallen. In Deutschland beträgt der reguläre Satz derzeit 19 Prozent, für bestimmte Waren gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Die Bemessungsgrundlage kann neben dem Zollwert auch bestimmte Transport- und Nebenkosten enthalten. Eine Rechnung mit dem Vermerk „DDP“ ersetzt deshalb keine korrekte Zollanmeldung.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel
Angenommen, eine Maschine kostet 10.000 Euro und der Transport bis Deutschland kostet 800 Euro. Bei einem beispielhaften Zollsatz von 4 Prozent könnte der Zoll grob bei 432 Euro liegen, wenn der Zollwert 10.800 Euro beträgt. Auf dieser Basis und weiteren gesetzlich relevanten Kosten kann anschließend Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden.
Das Beispiel dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Betrag hängt unter anderem von Tarifnummer, Ursprung, Zollwert, Transportkosten und Warenart ab. Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Missverständnisse, wenn Anbieter mit einem pauschalen „DDP-Preis“ werben, aber nicht erklären, wie die Einfuhr abgewickelt wird.
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Der kritische Punkt beim Vorsteuerabzug
Für deutsche Unternehmen ist außerdem wichtig, wer zollrechtlich als Einführer auftritt. DDP kann zwar vorsehen, dass der Verkäufer die Einfuhrabgaben bezahlt, doch daraus folgt nicht automatisch, dass der Käufer die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Dafür müssen unter anderem die richtigen Zoll- und Steuerunterlagen vorliegen.
Ich würde bei größeren Bestellungen deshalb vorab klären, wer als Importeur eingetragen wird, wer die EORI-Nummer verwendet und welche Belege der Käufer erhält. Bei regelmäßigen Importen oder hohen Warenwerten sollte zusätzlich ein Steuerberater oder Zollagent eingebunden werden. Ein günstiger DDP-Preis ist wenig hilfreich, wenn die Dokumentation später nicht zur Buchhaltung passt.
DDP, DAP und DPU im direkten Vergleich
Die drei D-Klauseln sehen auf den ersten Blick ähnlich aus, verteilen Zollpflichten und Entladung aber unterschiedlich. Diese Unterschiede entscheiden darüber, ob der Verkäufer überhaupt in der Lage ist, den Vertrag sauber zu erfüllen.
| Lieferbedingung | Einfuhrabfertigung | Zoll und Einfuhrsteuer | Entladung | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|---|
| DDP | Verkäufer | Verkäufer | Grundsätzlich Käufer | Lieferung mit maximaler Entlastung des Käufers |
| DAP | Käufer | Käufer | Käufer | Verkäufer liefert bis zum Ziel, Käufer erledigt den Import |
| DPU | Käufer | Käufer | Verkäufer | Verkäufer soll auch entladen |
DPU passt dagegen, wenn der Verkäufer die Ware am Zielort tatsächlich entladen soll. Für Lieferungen an ein Lager mit Rampe, Stapler oder festen Entladezeiten kann diese Regel sinnvoll sein. Sie ist aber nicht automatisch günstiger, weil der Verkäufer die zusätzliche Leistung in seine Transportkalkulation aufnehmen muss.
Wann DDP sinnvoll ist und wann nicht
DDP eignet sich besonders für Käufer, die eine kalkulierbare Gesamtlösung wünschen und weder Transport noch Zollabwicklung selbst steuern möchten. Das kann bei einzelnen Maschinen, Ersatzteilen oder kleinen gewerblichen Sendungen praktisch sein, wenn der Lieferant nachweislich Erfahrung mit dem Zielland hat.
- Der Verkäufer besitzt die nötige Infrastruktur oder arbeitet mit einem zuverlässigen Zollvertreter in Deutschland.
- Warenklassifizierung, Ursprung und Abgaben sind vor dem Vertragsabschluss geprüft.
- Der Bestimmungsort ist eindeutig bezeichnet, einschließlich Adresse, Tor oder Terminal.
- Im Angebot ist klar festgehalten, ob Entladung, Lagergebühren und Sonderleistungen enthalten sind.
- Der Käufer erhält vollständige Unterlagen für Buchhaltung, Zoll und gegebenenfalls Vorsteuerabzug.
Vorsicht ist angebracht, wenn der Verkäufer außerhalb der EU sitzt und lediglich einen sehr niedrigen Pauschalpreis nennt. In manchen Fällen wird zwar „DDP“ angeboten, die Ware aber tatsächlich über vereinfachte oder unklare Verfahren eingeführt. Das kann zu Nachforderungen, Verzögerungen oder Problemen bei der Dokumentation führen.
Auch bei regulierten Waren, etwa Lebensmitteln, Arzneimitteln, Fahrzeugteilen oder elektrischen Geräten, reicht die Zahlung von Zoll und Steuer nicht aus. Je nach Produkt können Zulassungen, Sicherheitsnachweise, Kennzeichnungen oder weitere Einfuhrbedingungen erforderlich sein. DDP macht den Verkäufer für diese Pflichten nicht automatisch unsichtbar, beseitigt aber auch nicht jedes regulatorische Hindernis.
So sollte DDP im Vertrag stehen
Die drei Buchstaben allein sind zu ungenau. Ein belastbarer Vertrag nennt immer die verwendete Version und einen möglichst präzisen Lieferort. „DDP Deutschland“ beschreibt keine eindeutige Lieferpflicht, weil Deutschland viele mögliche Terminals, Lager und Entladepunkte hat.
- Schreiben Sie „DDP [genaue Adresse oder benannter Terminal], Incoterms® 2020“.
- Regeln Sie ausdrücklich, ob der Verkäufer die Entladung organisiert und bezahlt.
- Legen Sie fest, wer bei Wartezeiten, Lagerkosten oder einer gescheiterten Zustellung zahlt.
- Fordern Sie Angaben zu Importeur, Zollvertreter, EORI-Nummer und Einfuhrbelegen an.
- Prüfen Sie, ob Produktzulassungen und Einfuhrgenehmigungen bereits berücksichtigt sind.
Incoterms® regeln vor allem Kosten, Aufgaben, Lieferung und Risiko. Sie regeln nicht automatisch Eigentum, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Gewährleistung oder die Frage, wann eine Rechnung steuerlich korrekt ausgestellt ist. Diese Punkte gehören in den übrigen Kaufvertrag.
Die wichtigste praktische Konsequenz für Käufer
DDP heißt nicht einfach, dass der Verkäufer „alles bezahlt“. Es bedeutet genauer, dass er bis zum vereinbarten Zielort für Transport, Einfuhrabfertigung, Zoll und anfallende Einfuhrabgaben verantwortlich ist. Der Käufer sollte trotzdem prüfen, wer als Einführer erscheint und welche Unterlagen am Ende tatsächlich vorliegen.
Für eine einzelne, unkomplizierte Lieferung kann DDP bequem und transparent sein. Bei regelmäßigen Importen ist DAP manchmal sauberer, weil der deutsche Käufer die Zollabwicklung und die steuerliche Dokumentation selbst kontrolliert. Genau diese Abwägung entscheidet darüber, ob DDP eine echte Vereinfachung oder nur ein scheinbar günstiger Rundum-Preis ist.
