Frachtfrei erklärt - Kosten, Risiko und Unterschied zu DAP

Gerald Stephan 16. Juni 2026
Vergleich von Incoterms für RoRo-Schiffung: FOB, CFR, CIF, DAP, DDP. Die Grafik erklärt, wer Kosten und Risiken trägt, und verdeutlicht die frachtfrei bedeutung bei verschiedenen Lieferbedingungen.

Inhaltsverzeichnis

Eine Lieferung kann auf dem Papier „frachtfrei“ sein und trotzdem beim Empfänger zusätzliche Kosten oder ein Transportrisiko auslösen. Ich erkläre hier die Bedeutung von frachtfrei, zeige den Unterschied zu „frei Haus“ und DAP und gebe konkrete Formulierungen, mit denen sich Missverständnisse in Bestellung, Angebot und Frachtbrief vermeiden lassen.

Frachtfrei bedeutet vor allem bezahlten Transport bis zu einem vereinbarten Ort

  • Transportkosten: Der Verkäufer übernimmt die Fracht bis zum benannten Bestimmungsort.
  • Gefahr: Bei CPT geht das Risiko meist schon bei der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über.
  • Zoll: Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und Importformalitäten sind normalerweise nicht enthalten.
  • Versicherung: Eine Transportversicherung gehört nur bei „frachtfrei versichert“ beziehungsweise CIP dazu.
  • Vertrag: Der Zielort, die Entladung und mögliche Zusatzkosten sollten ausdrücklich genannt werden.

Übersicht der Incoterms: Von

Was frachtfrei im Versand konkret bedeutet

Im allgemeinen Geschäftsverkehr heißt frachtfrei, dass der Verkäufer die vereinbarten Transportkosten bis zu einem bestimmten Ziel übernimmt. Der Empfänger muss die Hauptfracht also nicht noch einmal an den Spediteur bezahlen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Leistung bis zur Haustür, jede Gebühr und jedes Risiko beim Verkäufer liegt.

Entscheidend ist deshalb die Ergänzung zum Begriff. „Frachtfrei bis Lager Stuttgart“ ist deutlich aussagekräftiger als nur „Lieferung frachtfrei“. Ohne benannten Ort bleibt offen, bis wohin die Kosten reichen und wer für Vorlauf, Nachlauf, Umschlag oder Entladung zahlt.

In der internationalen Logistik wird „frachtfrei“ häufig mit CPT, Carriage Paid To, gleichgesetzt. Diese Incoterms-Klausel gilt für alle Verkehrsträger. Bei Seefracht kann auch CFR, also „Kosten und Fracht“, passen. Der Ausdruck selbst ist jedoch keine eigenständige Incoterms-2020-Klausel, sondern eine verkürzte kaufmännische Lieferangabe.

Was normalerweise eingeschlossen ist

  • die vereinbarte Hauptbeförderung, etwa per Lkw, Bahn, Luftfracht oder kombiniertem Verkehr,
  • die Fracht bis zum ausdrücklich genannten Bestimmungsort,
  • die üblichen Kosten des beauftragten Transports bis zu diesem Punkt.

Entladung, Zwischenlagerung, Mautsonderkosten, Wartezeiten oder ein zusätzlicher Zustellversuch sind damit nicht automatisch abgedeckt. Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Diskussionen, weil „kostenlos geliefert“ etwas anderes suggeriert als die rechtlich und logistisch präzise Bedeutung.

Wer die Fracht bezahlt und wer das Transportrisiko trägt

Die wichtigste Besonderheit liegt in der Trennung von Kostenübergang und Gefahrübergang. Der Verkäufer kann den Transport bezahlen, obwohl der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung bereits übernommen hat. Das wirkt zunächst widersprüchlich, ist bei CPT aber der normale Aufbau.

Bei CPT erfüllt der Verkäufer seine Lieferpflicht, sobald er die Ware dem ersten Frachtführer übergibt. Wird die Sendung danach beschädigt, trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko, obwohl der Verkäufer die Fracht bis zum vereinbarten Zielort bezahlt. Die IHK München weist bei den Incoterms ebenfalls auf diese getrennte Kosten- und Risikologik hin.

Frage Typische Antwort bei CPT
Wer bezahlt die Hauptfracht? Der Verkäufer bis zum benannten Bestimmungsort
Wann geht die Gefahr über? Bei Übergabe an den ersten Frachtführer
Wer organisiert den Transport? In der Regel der Verkäufer
Ist eine Versicherung enthalten? Nein, nicht automatisch
Wer trägt Einfuhrzoll und Importabgaben? Üblicherweise der Käufer

Ich halte diesen Punkt für den häufigsten Denkfehler bei frachtfreien Lieferungen. Viele Käufer schließen aus der bezahlten Fracht, dass der Verkäufer auch für Transportschäden bis zum Lager haften müsse. Das ist bei CPT gerade nicht der Fall. Wer dieses Risiko nicht übernehmen möchte, sollte eine passende Versicherung oder eine andere Lieferklausel vereinbaren.

Frachtfrei ist nicht automatisch versichert

Eine normale frachtfreie Lieferung enthält keine Transportversicherung zugunsten des Käufers. Die Haftung des Frachtführers ist außerdem oft begrenzt und richtet sich nach dem jeweiligen Transportrecht. Bei hochwertigen Maschinen, Elektronik oder empfindlicher Ladung reicht diese Absicherung häufig nicht aus.

„Frachtfrei versichert“ verweist in der Regel auf CIP, Carriage and Insurance Paid To. Der Verkäufer zahlt dann zusätzlich eine Transportversicherung bis zum benannten Zielort. Trotzdem sollten Versicherungsumfang, Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Schadensmeldung geprüft werden, statt sich allein auf das Wort „versichert“ zu verlassen.

Frachtfrei, frei Haus und DAP richtig unterscheiden

Im deutschen Geschäftsverkehr werden „frachtfrei“ und „frei Haus“ oft gleich verwendet. Für eine belastbare Vertragsauslegung reicht diese Alltagssprache jedoch nicht immer. Besonders bei internationalen Lieferungen sollte eine standardisierte Incoterms-Klausel mit Ort und Ausgabe verwendet werden.

Lieferangabe Was der Verkäufer typischerweise übernimmt Worauf der Käufer achten muss
Frachtfrei Fracht bis zum vereinbarten Ziel Gefahr, Entladung und Zusatzkosten können beim Käufer liegen
CPT Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort Gefahrübergang bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer
CIP Transportkosten plus Versicherung bis zum Bestimmungsort Versicherungsbedingungen und Deckung prüfen
DAP Lieferung bis zum benannten Ort, grundsätzlich ohne Entladung Importzoll und Einfuhrabgaben trägt meist der Käufer
DDP Lieferung inklusive Einfuhrabfertigung und Abgaben Für den Verkäufer entstehen deutlich mehr Pflichten und Risiken

„Frei Haus“ klingt für den Empfänger meist angenehmer, ist aber ohne weitere Angaben nicht präzise genug. Ob der Fahrer bis zur Rampe, auf das Betriebsgelände oder in ein bestimmtes Stockwerk liefern muss, sollte separat geregelt werden. Frei Haus beschreibt nicht automatisch eine Entladeleistung.

Auch DAP ist nicht einfach ein anderes Wort für frachtfrei. Bei DAP trägt der Verkäufer die Kosten und das Risiko bis zur Bereitstellung am vereinbarten Zielort. Bei CPT zahlt er zwar bis dorthin, das Risiko wechselt aber deutlich früher. Dieser Unterschied kann bei einer langen Lieferkette erheblich sein.

Welche Angaben in Angebot und Bestellung gehören

Eine gute Liefervereinbarung beantwortet nicht nur die Frage, wer die Fracht zahlt. Sie legt fest, wo die Lieferung endet, wer welche Formalitäten übernimmt und wie mit Zusatzkosten umzugehen ist. Das lässt sich mit wenigen Angaben deutlich besser regeln als mit langen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine belastbare Formulierung

Für eine internationale Sendung könnte die Vereinbarung beispielsweise lauten: „CPT Lager des Käufers, Industriestraße 12, 74000 Heilbronn, Incoterms 2020“. Damit sind der Lieferort und das verwendete Regelwerk genannt. Zusätzlich sollte feststehen, ob der Verkäufer die Ware bis zur Rampe transportiert oder ob der Käufer die Entladung organisiert.

Bei einer versicherten Lieferung wäre eine Formulierung wie „CIP Lager des Käufers, Heilbronn, Incoterms 2020, Versicherung gemäß vereinbartem Deckungsumfang“ sinnvoll. Die Versicherung sollte nicht nur erwähnt, sondern in den Vertragsunterlagen oder im Versicherungszertifikat nachvollziehbar beschrieben werden.

Lesen Sie auch: JIT und JIS in der Logistik - Unterschiede und Risiken

Diese Punkte sollten nicht offenbleiben

  • genaue Lieferadresse statt nur Stadt oder Region,
  • Incoterm und verwendete Fassung, zum Beispiel Incoterms 2020,
  • Verantwortung für Be- und Entladung,
  • Umgang mit Maut, Zoll, Hafen- und Terminalgebühren,
  • Verantwortung für Transportschäden und Fristen zur Schadensanzeige,
  • benötigte Lieferdokumente wie Lieferschein, Frachtbrief oder Ursprungsnachweis.

Bei innerdeutschen Standardlieferungen genügt oft eine klare Klausel in Angebot und Auftragsbestätigung. Sobald mehrere Länder, Containerterminals oder verschiedene Frachtführer beteiligt sind, würde ich mich nicht mit dem alleinstehenden Wort „frachtfrei“ zufriedengeben.

Typische Fehler bei frachtfreien Lieferungen

Der erste Fehler ist die Annahme, dass der Verkäufer immer bis zur endgültigen Abladestelle verantwortlich bleibt. Ein zweiter entsteht, wenn Käufer und Verkäufer denselben Zielort unterschiedlich verstehen, etwa „Werk Mannheim“ als Werksgelände gegenüber „Halle 3, Tor 7“.

Auch Einfuhrkosten werden häufig übersehen. Frachtfrei bedeutet bei einer Lieferung aus einem Drittstaat normalerweise nicht, dass Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren des Zollagenten bereits bezahlt sind. Wer eine Komplettlieferung ohne eigene Importabwicklung möchte, muss die passende Regelung ausdrücklich vereinbaren.

Ein weiterer Schwachpunkt sind Zusatzkosten. Wartezeiten, Hebebühne, Avisierung, Sperrgutzuschlag oder eine zweite Zustellung können außerhalb der vereinbarten Fracht liegen. Ich empfehle deshalb, im Angebot festzuhalten, welche Zuschläge enthalten sind und ab welchem Ereignis sie weiterberechnet werden.

Schließlich wird der Frachtbrief manchmal mit dem Kaufvertrag verwechselt. Er dokumentiert den Transport und die Übergabe, ersetzt aber nicht automatisch eine klare Lieferklausel zwischen Käufer und Verkäufer. Vertrag, Auftrag und Transportdokumente sollten dieselben Angaben enthalten.

So lässt sich eine frachtfreie Lieferung schnell prüfen

Vor der Bestellung reichen meist fünf Kontrollfragen. Sie zeigen sofort, ob die Vereinbarung praxistauglich ist oder später Interpretationsspielraum erzeugt.

  1. Bis zu welchem genauen Ort zahlt der Verkäufer?
  2. Wann geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung über?
  3. Wer übernimmt Entladung, Zoll und Importabgaben?
  4. Ist eine Transportversicherung eingeschlossen?
  5. Welche Zusatzkosten kann der Frachtführer berechnen?

Wenn eine Antwort fehlt, sollte sie vor dem Versand schriftlich ergänzt werden. Besonders bei Waren mit hohem Wert oder engem Liefertermin ist eine scheinbar günstige Frachtregelung schnell teurer, wenn Schaden, Standgeld oder Zollabwicklung ungeklärt bleiben.

Die sicherste Kurzform besteht aus Klausel, Zielort und Regelwerk. Ein Beispiel ist „CPT Empfangslager Köln, Incoterms 2020“. Für den Empfänger ist zusätzlich wichtig, die Entladung und die Versicherung separat zu bestätigen.

Eine klare Lieferklausel verhindert teure Überraschungen

Frachtfrei heißt im Kern, dass der Verkäufer die vereinbarte Beförderung bis zu einem benannten Ort bezahlt. Es sagt allein aber nicht zuverlässig, wer das Risiko trägt, wer entlädt, wer importiert oder ob die Ware versichert ist.

Für einfache Inlandssendungen kann die kaufmännische Angabe ausreichen. Bei grenzüberschreitenden Transporten sollte ich immer auf eine präzise Incoterms-Klausel mit vollständigem Zielort bestehen. Ein zusätzlicher Satz im Auftrag kostet wenig und kann später hohe Streit- und Schadenskosten vermeiden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt von der vereinbarten Lieferklausel ab. Bei CPT geht das Risiko meist bereits bei der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über, obwohl der Verkäufer die Fracht bis zum benannten Bestimmungsort bezahlt.

Entladung, Zwischenlagerung, Wartezeiten, Mautsonderkosten, Hebebühne, Sperrgutzuschläge und weitere Zustellversuche sind nicht automatisch abgedeckt. Auch Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und Importformalitäten trägt üblicherweise der Käufer.

Frachtfrei bezeichnet meist bezahlten Transport bis zu einem vereinbarten Ziel. Frei Haus ist ohne weitere Angaben ungenau und bedeutet nicht automatisch eine Entladung. Bei DAP trägt der Verkäufer Kosten und Risiko bis zur Bereitstellung am benannten Zielort, während das Risiko bei CPT früher übergeht.

Nennen Sie die genaue Lieferadresse, die Klausel und die Fassung der Incoterms. Eine klare Formulierung lautet zum Beispiel CPT Lager des Käufers, Industriestraße 12, 74000 Heilbronn, Incoterms 2020. Zusätzlich sollten Entladung, Zusatzkosten, Versicherung und Importabgaben geregelt werden.

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Gerald Stephan
Mein Name ist Gerald Stephan und seit nunmehr 10 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit den Themen Mobilität, Logistik und Reiseplanung. Diese langjährige Erfahrung hat mir nicht nur ein tiefes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge in diesen Bereichen vermittelt, sondern auch meine Leidenschaft dafür geweckt, diese oft sperrigen Themen für Sie verständlich aufzubereiten. Ich lege Wert darauf, Informationen sorgfältig zu recherchieren, verschiedene Quellen kritisch zu prüfen und Trends frühzeitig zu erkennen, um Ihnen stets nützliche, präzise und aktuelle Einblicke zu ermöglichen. Mein Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Welt der Mobilität und Logistik besser zu verstehen und Ihre eigenen Reisen optimal zu planen.

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