Steht bei einem Fahrzeug, Ersatzteil oder Paket der Hinweis „importiert“, wurde die Ware aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt. Ich ordne den Begriff verständlich ein und zeige, was er mit Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Incoterms zu tun hat. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Kauf innerhalb der EU und einer Einfuhr aus einem Drittstaat.
Die Bedeutung von „importiert“ auf einen Blick
- Importiert bedeutet grundsätzlich aus dem Ausland eingeführt.
- Ein Kauf in Frankreich oder Österreich ist meist kein Zollimport, weil beide Länder zur EU gehören.
- Bei Waren aus China, der Schweiz, Großbritannien oder den USA können Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen.
- Incoterms regeln, wer Transport, Zollabfertigung, Kosten und Risiken übernimmt.
- Der Hinweis sagt allein noch nichts über Qualität, Zulassung oder Legalität einer Ware aus.

Was bedeutet importiert im Alltag?
Das Wort „importiert“ ist das Partizip II von „importieren“ und bedeutet schlicht aus dem Ausland eingeführt. Importiert werden können Waren, Fahrzeuge, Rohstoffe, Ersatzteile, Lebensmittel oder auch bestimmte digitale Leistungen.
Bei einem Auto heißt „importiert“ beispielsweise, dass es ursprünglich für einen anderen Markt gebaut oder dort verkauft und anschließend nach Deutschland gebracht wurde. Das sagt aber nicht automatisch, ob es sich um einen Grauimport, einen EU-Reimport oder ein reguläres deutsches Modell handelt.
Genau hier entstehen viele Missverständnisse. Ein Produkt kann importiert sein, ohne dass dafür deutscher Zoll anfällt. Wird ein Fahrzeug aus Italien nach Deutschland verkauft, handelt es sich zwar um einen grenzüberschreitenden Warenverkehr, aber normalerweise nicht um eine klassische Zoll-Einfuhr. Beide Staaten gehören zur EU.
Import und Export einfach unterschieden
Import bezeichnet die Einfuhr in ein Land. Export ist die Ausfuhr aus einem Land. Dieselbe Lieferung kann deshalb aus Sicht des Verkäufers ein Export und aus Sicht des deutschen Käufers ein Import sein.
Entscheidend ist außerdem der Unterschied zwischen Versandland und Ursprungsland. Eine Ware kann aus einem niederländischen Lager kommen, ursprünglich aber in China hergestellt worden sein. Für mögliche Zollvorteile zählt häufig der präferenzielle oder handelspolitische Ursprung, nicht nur der Ort, an dem das Paket verschickt wurde.
Wann fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an?
Ob eine importierte Ware tatsächlich verzollt werden muss, hängt vor allem davon ab, ob sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat kommt. Bei einer Einfuhr aus einem Drittstaat prüft die Zollbehörde unter anderem Warenart, Zolltarifnummer, Wert, Ursprung und gegebenenfalls bestehende Handelsabkommen.
Der Zollsatz ist daher nicht pauschal. Für manche Waren liegt er bei null Prozent, für andere Produkte gelten deutlich höhere Sätze. Zusätzlich wird in Deutschland regelmäßig Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent erhoben; für bestimmte Waren gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel
Angenommen, eine Maschine kostet 1.000 Euro und bis zur EU-Außengrenze entstehen 100 Euro Transportkosten. Bei einem beispielhaften Zollsatz von 10 Prozent wären 110 Euro Zoll fällig. Die Einfuhrumsatzsteuer würde vereinfacht auf die Summe aus Warenwert, Transportkosten und Zoll berechnet, also auf 1.210 Euro. Bei 19 Prozent ergäben sich 229,90 Euro Einfuhrumsatzsteuer.
Die gesamte zusätzliche Belastung läge in diesem Beispiel bei 339,90 Euro. Die tatsächliche Berechnung kann abweichen, etwa durch Versicherungs- und Beförderungskosten, Präferenznachweise, Verbrauchsteuern oder besondere Zollregelungen.
Was bei der Einfuhr geprüft wird
- die korrekte Zolltarifnummer der Ware,
- der Zollwert und die Transportkosten,
- das Ursprungsland und mögliche Präferenznachweise,
- Einfuhrverbote, Genehmigungen und Produktvorschriften,
- die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern.
Meine praktische Faustregel lautet: Ein günstiger Kaufpreis ist erst dann aussagekräftig, wenn Transport, Zoll, Steuern und Abfertigungsgebühren mitgerechnet sind. Gerade bei kleinen Sendungen können die Gebühren des Paketdienstes einen überraschend großen Anteil ausmachen.
Wie läuft eine Einfuhr nach Deutschland ab?
Bei einer gewerblichen Einfuhr beginnt der Vorgang meist mit der passenden Zolltarifnummer. Sie entscheidet maßgeblich über den Zollsatz und darüber, ob zusätzliche Anforderungen gelten. Eine falsche Einreihung kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Problemen bei einer späteren Prüfung führen.
Danach werden die notwendigen Unterlagen zusammengestellt. Dazu gehören je nach Fall Rechnung, Frachtpapiere, Ursprungsnachweis, Packliste, Einfuhrgenehmigung und Angaben zum Empfänger. Unternehmen benötigen für viele Zollvorgänge außerdem eine EORI-Nummer, die zur Identifizierung im Zollverkehr dient.
Die Ware wird anschließend zur Überlassung in den freien Verkehr angemeldet. Erst wenn die Zollformalitäten erledigt und die fälligen Abgaben bezahlt oder abgesichert sind, kann sie in Deutschland ohne weitere zollrechtliche Beschränkung verwendet oder verkauft werden.
Privatkauf oder gewerblicher Import
Beim privaten Onlinekauf übernimmt oft der Paketdienst oder ein Zollagent die Anmeldung. Das ist bequem, bedeutet aber nicht, dass die Abgaben entfallen. Der Dienstleister kann zusätzlich eine Auslage- oder Servicegebühr berechnen.
Unternehmen müssen stärker auf Dokumentation und Nachweise achten. Sie sollten Rechnungen, Zollbescheide und Ursprungsunterlagen geordnet aufbewahren, weil die Einfuhr später für Buchhaltung, Umsatzsteuer und Prüfungen relevant sein kann.
Welche Rolle spielen Incoterms beim Import?
Incoterms sind standardisierte Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer. Sie legen fest, wo die Lieferung erfüllt ist, wann das Risiko übergeht und welche Partei Transport, Export- und Importformalitäten übernimmt.
Sie regeln allerdings nicht den Eigentumsübergang, die Zahlungsfrist oder automatisch die Produktzulassung. Deshalb sollte eine Bestellung nicht nur „DAP“ oder „DDP“ enthalten, sondern immer auch den konkreten Ort und die verwendete Fassung, zum Beispiel „DAP Lager Heilbronn, Deutschland, Incoterms 2020“.
| Incoterm | Typische Verantwortung des Verkäufers | Worauf der Käufer achten muss |
|---|---|---|
| EXW | Ware am eigenen Standort bereitstellen | Fast alle Transporte, Risiken und Formalitäten liegen beim Käufer |
| FCA | Übergabe an den benannten Frachtführer und meist Exportabfertigung | Haupttransport und Einfuhrformalitäten organisieren |
| DAP | Transport bis zum vereinbarten Zielort | Importzoll, Einfuhrumsatzsteuer und meist Entladung übernehmen |
| DDP | Transport sowie Export-, Import- und Zollformalitäten bezahlen | Prüfen, ob der ausländische Verkäufer die Einfuhr in Deutschland rechtlich und praktisch abwickeln kann |
Der größte Stolperstein ist die Verwechslung von DAP und DDP. Bei DAP kommt die Ware zwar bis zum vereinbarten Zielort, der Käufer kümmert sich aber grundsätzlich um die Einfuhr. Bei DDP trägt der Verkäufer normalerweise auch die Verantwortung für Importabfertigung und Einfuhrabgaben.
Aus meiner Sicht ist DDP nicht automatisch die beste Lösung. Der Preis wirkt zunächst übersichtlich, doch der Verkäufer muss in Deutschland unter Umständen als Importeur auftreten und steuerliche oder organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Wenn das nicht sauber geklärt ist, kann eine scheinbar einfache Lieferung ins Stocken geraten.
Was „importiert“ bei Fahrzeugen wirklich aussagt
Bei Fahrzeugen wird der Begriff besonders häufig verwendet. Ein importiertes Auto kann aus einem anderen EU-Land stammen oder aus einem Drittstaat kommen. Diese beiden Fälle unterscheiden sich bei Zoll, Steuer, Dokumenten und Zulassung deutlich.
Bei einem EU-Reimport fallen normalerweise keine klassischen Einfuhrzölle an. Trotzdem müssen Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere, Eigentumsnachweis, Versicherungsunterlagen und gegebenenfalls die Umsatzsteuer korrekt behandelt werden. Bei einem Fahrzeug aus einem Drittstaat kommen zusätzlich Zollabfertigung, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche technische Anpassungen hinzu.
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Importiert heißt nicht automatisch geprüft
Der Hinweis beschreibt nur die Herkunft beziehungsweise den Transportweg. Er beweist nicht, dass das Fahrzeug unfallfrei, technisch einwandfrei oder in Deutschland zugelassen ist. Vor dem Kauf würde ich deshalb immer Fahrzeughistorie, Kilometerstand, COC-Papier, Abgasnorm und Zulassungsfähigkeit prüfen.
Auch die Ausstattung kann vom deutschen Modell abweichen. Beleuchtung, Reifen, Navigationssystem, Bedienungsanleitung oder Garantiebedingungen sind je nach Zielmarkt unterschiedlich. Ein niedriger Kaufpreis kann dadurch teilweise wieder verschwinden, wenn Nachrüstung oder Einzelabnahme erforderlich werden.
So ordne ich den Begriff bei Rechnungen und Angeboten ein
Wenn in einem Angebot „importiert“ steht, prüfe ich zuerst drei Punkte. Woher kommt die Ware tatsächlich, aus welchem Land wird sie versendet und welcher Lieferort ist vertraglich vereinbart? Erst danach lässt sich beurteilen, ob Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen.
- EU-Herkunft oder Drittstaat unterscheiden.
- Bei Drittstaaten den kompletten Endpreis inklusive Abgaben berechnen.
- Den konkreten Incoterm mit Lieferort kontrollieren.
- Bei Fahrzeugen Zulassung, Dokumente und technische Unterschiede prüfen.
- Bei gewerblichen Käufen Zolltarifnummer und EORI-Angaben klären.
Die kurze Antwort auf die Frage, was „importiert“ bedeutet, lautet damit: Eine Ware wurde aus dem Ausland eingeführt. Ob daraus zusätzliche Kosten, Zollformalitäten oder Zulassungsprobleme entstehen, hängt jedoch vom Herkunftsland, der Warenart, dem Wert und der vereinbarten Lieferklausel ab. Genau diese Details entscheiden darüber, ob ein Import wirklich günstig und unkompliziert ist.
