Eine Seefracht ist bereits bezahlt, doch die Ware wird unterwegs beschädigt. Wer trägt nun den Verlust, wenn der Verkäufer die Transportkosten bis Hamburg übernommen hat? Der CFR-Incoterm regelt genau diese Trennung von Kosten und Risiko und ist deshalb für Importe nach Deutschland besonders wichtig. Ich zeige, wann „Cost and Freight“ sinnvoll ist, welche Zoll- und Steuerpflichten beim Käufer liegen und welche Fehler in Verträgen häufig teuer werden.
Die wichtigsten Regeln für CFR auf einen Blick
- Nur für See- und Binnenschiffstransporte geeignet.
- Der Verkäufer bezahlt die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen.
- Das Risiko geht bereits beim Verladen an Bord im Abgangshafen auf den Käufer über.
- Eine Transportversicherung ist nicht verpflichtend und muss vom Käufer organisiert werden.
- Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und Importabfertigung trägt grundsätzlich der Käufer.

Was bedeutet CFR bei einem internationalen Kaufvertrag
CFR steht für „Cost and Freight“, auf Deutsch Kosten und Fracht. Der Verkäufer liefert die Ware, sobald sie im Abgangshafen an Bord des vereinbarten Schiffes gebracht wurde. Gleichzeitig schließt er den Frachtvertrag bis zum benannten Bestimmungshafen ab und bezahlt diese Haupttransportkosten.
Der entscheidende Punkt wird leicht übersehen: Kostenübergang und Risikoübergang liegen an verschiedenen Orten. Der Verkäufer zahlt zwar bis zum Zielhafen, haftet aber nicht automatisch für Schäden, die nach dem Verladen auf dem Schiff entstehen.
Eine korrekte Vertragsangabe lautet beispielsweise „CFR Hamburg, Incoterms® 2020“. Nur „CFR Deutschland“ wäre zu ungenau, weil damit weder der konkrete Hafen noch der maßgebliche Kostenpunkt eindeutig festgelegt ist.
Die Klausel regelt außerdem nicht den Eigentumsübergang, die Zahlungsbedingungen oder die Folgen eines Vertragsbruchs. Diese Punkte müssen separat im Kaufvertrag stehen. Ich halte diese Trennung für entscheidend, weil viele Streitfälle entstehen, wenn eine Incoterm-Regelung fälschlich als vollständige Transport- und Haftungsvereinbarung verstanden wird.
Wer trägt Kosten und Risiko bei CFR
Beim CFR-Incoterm übernimmt der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung, die Verpackung und die Kosten für den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungshafen. Dazu gehören typischerweise die Seefracht sowie die üblichen Kosten, die für den Abschluss des Frachtvertrags bis dorthin anfallen.
| Aufgabe oder Kostenpunkt | Verantwortlich |
|---|---|
| Verpackung und Bereitstellung der Ware | Verkäufer |
| Ausfuhrgenehmigungen und Exportzoll | Verkäufer |
| Verladen an Bord im Abgangshafen | Verkäufer |
| Seefracht bis zum benannten Bestimmungshafen | Verkäufer |
| Transportrisiko ab Verladung an Bord | Käufer |
| Transportversicherung | Keine Pflicht, meist Käufer |
| Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und Importabfertigung | Käufer |
| Nachlauf vom Hafen zum Lager | Grundsätzlich Käufer |
Der Käufer trägt also das Risiko während der Seereise, obwohl er die Fracht nicht selbst gebucht hat. Genau deshalb sollte er vor Vertragsabschluss klären, wer die Versicherung abschließt, welche Deckungssumme gilt und ob auch Umladungen, Hafenlagerung und der Nachlauf nach Deutschland abgedeckt sind.
Der Verkäufer muss dem Käufer außerdem die üblichen Transportdokumente zur Verfügung stellen. Diese Unterlagen sind wichtig, damit der Käufer die Ware übernehmen, die Einfuhranmeldung abgeben und gegebenenfalls einen Versicherungsfall nachweisen kann.
Was CFR für Zoll und Einfuhr nach Deutschland bedeutet
Bei einer Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat ist der deutsche Käufer normalerweise für die Einfuhrzollanmeldung verantwortlich. Er benötigt unter anderem eine zutreffende Zolltarifnummer, Angaben zum Warenursprung, den Zollwert und die notwendigen Handelsdokumente.
Die CFR-Fracht bis zum EU-Einfuhrhafen fließt grundsätzlich in den Zollwert ein. Weitere Beförderungskosten innerhalb der EU können für die Einfuhrumsatzsteuer relevant sein, auch wenn sie nicht in gleicher Weise Bestandteil des Zollwerts sind. Das deutsche Zollportal zeigt in einem Rechenbeispiel, wie aus Warenwert, Fracht, Zollsatz und innergemeinschaftlichem Nachlauf die Abgaben berechnet werden.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel
Angenommen, eine Maschine kostet 10.000 Euro. Die Fracht bis Rotterdam beträgt 1.200 Euro, der Weitertransport nach Deutschland 300 Euro. Bei einem angenommenen Zollsatz von 2 Prozent ergibt sich folgende Rechnung:
- Zollwert: 10.000 Euro + 1.200 Euro = 11.200 Euro
- Zoll: 11.200 Euro × 2 Prozent = 224 Euro
- Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer: 11.200 Euro + 224 Euro + 300 Euro = 11.724 Euro
- Einfuhrumsatzsteuer bei 19 Prozent: 2.227,56 Euro
- Gesamte Einfuhrabgaben in diesem Beispiel: 2.451,56 Euro
Das Beispiel dient nur zur Orientierung. Der tatsächliche Zollsatz hängt von der Ware, ihrer Zolltarifnummer, dem Ursprung und möglichen Präferenzabkommen ab. Auch der Umsatzsteuersatz kann je nach Produkt abweichen. Den größten Fehler sehe ich in der Praxis darin, dass Unternehmen nur den Rechnungsbetrag betrachten und Fracht, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nicht in ihre Gesamtkalkulation aufnehmen.
Für die Zollanmeldung sollte die Lieferbedingung mit dem benannten Ort auf der Rechnung erscheinen. Fehlen diese Angaben oder widersprechen sich Rechnung, Kaufvertrag und Frachtpapiere, kann die Abfertigung deutlich komplizierter werden.
So läuft ein CFR-Geschäft praktisch ab
-
Vertrag präzisieren
Die Parteien vereinbaren CFR mit Bestimmungshafen und der verwendeten Fassung, zum Beispiel „CFR Hamburg, Incoterms® 2020“. -
Ware für den Export vorbereiten
Der Verkäufer verpackt die Ware, erledigt die Ausfuhrformalitäten und bringt sie im Abgangshafen an Bord. -
Fracht organisieren
Der Verkäufer schließt den Transportvertrag bis zum benannten Hafen ab und übermittelt die Transportdokumente. -
Risiko absichern
Der Käufer prüft, ob er eine eigene Transportversicherung benötigt. Bei empfindlichen oder hochwertigen Gütern ist das aus meiner Sicht fast immer sinnvoll. -
Import vorbereiten
Der Käufer oder sein Zollagent ermittelt Zolltarifnummer, Ursprung, Zollwert und erforderliche Einfuhrgenehmigungen. -
Abgaben bezahlen und Nachlauf organisieren
Nach Ankunft übernimmt der Käufer die Einfuhrabfertigung, zahlt die Einfuhrabgaben und organisiert den Weitertransport zum Lager.
Besonders wichtig ist die Abstimmung mit dem Spediteur. Der Bestimmungshafen ist nicht automatisch der Lieferort beim Käufer. Entladekosten, Terminalgebühren, Hafenlagerung und der Transport vom Hafen zum Betrieb können zusätzlich anfallen und sollten ausdrücklich kalkuliert werden.
Bei Fahrzeugen, Maschinen oder Ersatzteilen für einen deutschen Standort sollte ich außerdem vor der Bestellung prüfen, ob technische Einfuhrvorschriften, Konformitätsnachweise oder besondere Genehmigungen gelten. Der Incoterm verteilt Aufgaben, ersetzt aber keine produktbezogene Importprüfung.
Wann CFR besser passt als CIF oder CPT
CFR wird oft mit CIF verwechselt. Beide Klauseln gelten nur für den See- und Binnenschiffstransport, und bei beiden bezahlt der Verkäufer die Fracht bis zum Bestimmungshafen. Der Unterschied liegt vor allem in der Versicherung.
| Regel | Transportart | Wer bezahlt den Haupttransport | Versicherungspflicht des Verkäufers | Risikoübergang |
|---|---|---|---|---|
| CFR | See- und Binnenschiff | Verkäufer bis Bestimmungshafen | Nein | Bei Verladung an Bord |
| CIF | See- und Binnenschiff | Verkäufer bis Bestimmungshafen | Ja, mit Mindestdeckung nach Regelwerk | Bei Verladung an Bord |
| CPT | Alle Verkehrsträger | Verkäufer bis benannter Bestimmungsort | Nein | Bei Übergabe an den ersten Frachtführer |
| CIP | Alle Verkehrsträger | Verkäufer bis benannter Bestimmungsort | Ja, grundsätzlich mit höherer Deckung | Bei Übergabe an den ersten Frachtführer |
Für Containertransporte ist CFR häufig nicht die sauberste Wahl. Der Verkäufer übergibt einen Container oft schon am Terminal an den Frachtführer, bevor dieser an Bord des Schiffes gelangt. Dann passt FCA oder CPT meist besser, weil der Gefahrübergang an die tatsächliche Übergabe an den Frachtführer anknüpft.
CIF lohnt sich, wenn der Verkäufer die Versicherung organisieren soll. CFR kann dagegen sinnvoll sein, wenn der Käufer bessere Versicherungskonditionen hat oder seine gesamte Transportversicherung zentral steuert. Ich würde die Klausel nicht nach dem vermeintlich niedrigsten Preis auswählen, sondern danach, wer Risiken und Transportleistungen tatsächlich am besten kontrollieren kann.
Diese CFR-Fehler verursachen besonders oft Zusatzkosten
Der Bestimmungshafen bleibt unklar
„CFR Deutschland“ reicht nicht aus. Deutschland hat mehrere relevante Seehäfen, und Kosten sowie Abläufe unterscheiden sich je nach Hamburg, Bremerhaven oder einem ausländischen EU-Hafen. Im Vertrag sollte deshalb der genaue Hafen genannt werden.
Frachtzahlung wird mit Risikoübernahme verwechselt
Dass der Verkäufer die Seefracht bezahlt, bedeutet nicht, dass er für jeden Transportschaden haftet. Das Risiko geht bereits mit der Verladung an Bord über. Ohne passende Versicherung kann der Käufer deshalb trotz eines scheinbar umfassenden Transportpreises auf dem Schaden sitzen bleiben.
CFR wird für Lkw-, Luft- oder Containertransporte verwendet
CFR ist keine allgemeine Versandklausel. Für Luftfracht, Straßentransport oder multimodale Lieferketten sind CPT oder CIP normalerweise geeigneter. Bei Containern sollte der Übergabepunkt geprüft werden, statt die Klausel aus Gewohnheit zu verwenden.
Hafen- und Nachlaufkosten fehlen in der Kalkulation
Der Verkäufer bezahlt die vereinbarte Fracht bis zum Bestimmungshafen. Daraus folgt nicht automatisch, dass Entladung, Terminal Handling, Lagerung, Zollagent, Einfuhrabgaben und Zustellung zum Lager enthalten sind. Eine realistische Importkalkulation listet jede Kostenstufe bis zum eigenen Standort einzeln auf.
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Ursprungsnachweis und Zolltarifnummer werden zu spät geprüft
Ein günstiger Präferenzzoll hilft nur, wenn der Ursprung korrekt nachgewiesen werden kann. Ebenso entscheidet die Zolltarifnummer über den Abgabensatz und mögliche Einfuhrbeschränkungen. Diese Prüfung gehört für mich vor die Bestellung, nicht erst an den Tag der Ankunft.
Die bessere Entscheidung beginnt vor der Bestellung
CFR passt vor allem zu klassischen Seefrachtgeschäften, bei denen der Verkäufer die Hauptfracht bis zu einem Hafen organisiert und der Käufer Import, Versicherung und Nachlauf selbst steuern möchte. Die wichtigste Information lautet dabei bezahlt bis zum Hafen bedeutet nicht risikofrei bis zum Hafen.
Vor der Unterschrift sollten Käufer mindestens den Bestimmungshafen, den Gefahrübergang, die Versicherungsdeckung, mögliche Terminalkosten und die Zuständigkeit für die Einfuhrabfertigung schriftlich festhalten. Bei Containern oder kombinierten Transportketten lohnt sich häufig eine Prüfung von FCA, CPT oder CIP.
Wer diese Punkte sauber trennt, vermeidet die typischen Überraschungen bei Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Transportschäden. Genau darin liegt der praktische Wert der Incoterms: Sie machen die Kosten- und Aufgabenverteilung sichtbar, ersetzen aber nicht die sorgfältige Planung des gesamten Lieferwegs.
