Die Seefracht ist bezahlt, doch vor der Abholung in Hamburg taucht plötzlich eine weitere Position auf der Rechnung auf. Gemeint sind meist Gebühren für das Bewegen, Lagern und Bereitstellen eines Containers im Hafen. Ich zeige, wofür die englische Bezeichnung terminal handling charges steht, wie sich die Kosten berechnen, welcher Incoterm sie typischerweise übernimmt und was bei Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu beachten ist.
Diese Punkte entscheiden über die tatsächlichen Terminalkosten
- THC bezahlen Umschlag, Geräte, Personal und Terminalbewegungen, nicht automatisch Zoll oder Lagergeld.
- OHC/THO betrifft den Abgangshafen, DHC/THD den Bestimmungshafen.
- Incoterms verteilen Kosten und Risiken, ersetzen aber keine klare Vereinbarung zur Rechnungsposition.
- Containerart, Hafen, Gefahrgut und Reefer-Technik können den Betrag deutlich verändern.
- Zollwert und Einfuhrumsatzsteuerwert sind nicht dasselbe und müssen getrennt geprüft werden.

Was die Terminalkosten tatsächlich abdecken
Terminal Handling Charges, kurz THC, sind Gebühren für Leistungen im Containerterminal. Dazu gehören typischerweise das Entladen vom Schiff, der Transport innerhalb des Terminals, der Einsatz von Kränen und Staplern sowie die Bereitstellung des Containers für den Weitertransport.
Die Abrechnung erfolgt meist durch die Reederei oder den Spediteur, obwohl ein Teil der Kosten beim Terminalbetreiber entsteht. Deshalb erscheint die Position nicht immer mit derselben Bezeichnung auf der Rechnung.
Abgang und Bestimmung getrennt betrachten
| Bezeichnung | Ort | Typische Leistung |
|---|---|---|
| OHC oder THO | Abgangshafen | Gate-in, Umschlag und Bereitstellung für die Verladung |
| DHC oder THD | Bestimmungshafen | Entladung, Terminalbewegung und Übergabe an den Nachlauf |
| CFS-Gebühr | Container Freight Station | Entladen oder Konsolidieren von Stückgut bei LCL-Sendungen |
Bei einem FCL-Container wird die Gebühr häufig pro Container berechnet. Bei LCL-Sendungen, bei denen mehrere Empfänger einen Container teilen, können dagegen Gewicht, Volumen, Packstückzahl oder ein Mindestbetrag die Abrechnung bestimmen.
Nicht automatisch enthalten sind Zollabfertigung, Dokumentengebühren, Vor- und Nachlauf, Lagergeld, Demurrage, Detention oder Zollbeschau. Gerade die letzten drei Positionen werden in Angeboten gern übersehen. Ich prüfe deshalb immer, ob eine vermeintliche Komplettfracht tatsächlich bis zur Übergabe an den Lkw reicht.
Warum sich die Beträge stark unterscheiden
Einen weltweit gültigen THC-Preis gibt es nicht. Die Höhe richtet sich nach dem konkreten Terminal, der Reederei, der Fahrtrichtung und dem gebuchten Service. In vielen Standardfällen liegt eine einzelne Terminalseite im niedrigen bis mittleren dreistelligen Eurobereich pro Container, doch dieser Wert ist nur eine Planungsgröße und kein verbindlicher Tarif.
Die wichtigsten Preisfaktoren
- Containergröße wie 20 Fuß, 40 Fuß oder 40 High Cube
- Containerart wie Dry, Reefer, Open Top oder Flat Rack
- Gefahrgut mit zusätzlichen Sicherheits- und Prüfleistungen
- Hafen und Terminal, etwa Hamburg, Bremerhaven oder ein niederländischer Umschlaghafen
- Abrechnungsbasis pro Container, Bill of Lading, Kubikmeter oder Gewicht
- Gültigkeitsdatum des Tarifs und mögliche Anpassungen während der Buchungsphase
Ein Kühllastcontainer benötigt Strom und Überwachung, während Gefahrgut zusätzliche Prüfungen auslösen kann. Auch eine falsche Anlieferung, ein zusätzlicher Terminalwechsel oder eine Beschädigung am Container sind Sonderleistungen und gehören normalerweise nicht zur regulären THC.
Ein Rechenbeispiel für die Angebotsprüfung
Die folgende Kalkulation nutzt bewusst angenommene Werte. Sie zeigt nicht den aktuellen Tarif eines bestimmten Hafens, sondern wie ich die Kosten in einer Vergleichstabelle sichtbar mache.
| Position | Beispielbetrag |
|---|---|
| Seefracht | 1.350 € |
| Terminalgebühr am Abgang | 220 € |
| Terminalgebühr am Ziel | 280 € |
| Dokumentation | 65 € |
| Inlandstransport zum Empfänger | 420 € |
| Logistische Zwischensumme | 2.335 € |
Der entscheidende Punkt ist nicht, ob 220 oder 280 Euro marktüblich sind. Entscheidend ist, dass beide Terminalseiten separat ausgewiesen und nicht zusätzlich noch einmal in einer pauschalen Destination Charge versteckt werden.
Wie Incoterms die Zahlung verteilen
Incoterms® 2020 regeln die Verteilung von Kosten, Risiken und Aufgaben zwischen Verkäufer und Käufer. Sie sind aber kein Preisverzeichnis der Reederei. Ein Incoterm kann also festlegen, wer eine Leistung wirtschaftlich trägt, verhindert jedoch nicht automatisch, dass der Carrier sie zunächst dem Empfänger berechnet.
| Incoterm | Typische Einordnung der Terminalkosten | Wichtige Einschränkung |
|---|---|---|
| EXW | Der Käufer organisiert meist fast den gesamten Transport ab Werk. | Exportformalitäten durch den Käufer können praktisch schwierig sein. |
| FCA | Der Verkäufer liefert bis zum benannten Ort und erledigt die Ausfuhr. | Ab diesem Übergabepunkt trägt der Käufer die Hauptbeförderung und meist die Zielkosten. |
| FOB | Der Verkäufer trägt die Kosten bis zur Verladung an Bord. | Für Container ist FCA häufig passender, weil die Ware oft schon vorher am Terminal übergeben wird. |
| CFR oder CIF | Der Verkäufer bezahlt die Seefracht bis zum benannten Zielhafen. | Eine DTHC ist dadurch nicht automatisch eingeschlossen. Maßgeblich ist auch der Frachtvertrag. |
| DAP | Der Verkäufer organisiert den Transport bis zum benannten Bestimmungsort. | Der Käufer übernimmt grundsätzlich Einfuhrabfertigung und Entladung. |
| DPU | Der Verkäufer trägt zusätzlich die Entladung am Bestimmungsort. | Der Bestimmungsort muss konkret benannt werden, damit die Kosten kalkulierbar bleiben. |
| DDP | Der Verkäufer trägt grundsätzlich auch Einfuhrabfertigung, Zölle und weitere Zielkosten. | Die praktische Abwicklung der Einfuhr und die steuerliche Registrierung müssen vorher geklärt sein. |
Die häufigste Fehlannahme sehe ich bei CIF. Viele Käufer lesen „Fracht bezahlt“ und gehen davon aus, dass damit alle Kosten im Zielhafen erledigt sind. Das stimmt nicht zwingend. In den Incoterms werden die Kostenpositionen zwar systematisch beschrieben, trotzdem muss im Angebot klar stehen, ob DTHC, Dokumente, Zollabfertigung und Nachlauf enthalten sind.
Ich empfehle deshalb eine genaue Formulierung wie „CIF Hamburg, Incoterms® 2020, DTHC nicht enthalten“ oder „CPT Lagerort, Terminalkosten am Ziel eingeschlossen“. Ein möglichst genauer benannter Ort ist dabei wichtiger als ein scheinbar günstiger Incoterm.
Was Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer damit zu tun haben
Terminalgebühren sind kein Zoll. Sie werden von Terminal, Reederei oder Spediteur für eine Transportleistung erhoben. Trotzdem können sie bei einer Einfuhr die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen, wenn sie bis zum ersten Bestimmungsort in der EU anfallen und nicht bereits im Zollwert enthalten sind.
Der Zollwert und die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer sind daher nicht automatisch identisch. Für den Zollwert spielen vor allem Warenwert sowie bestimmte Kosten bis zum Ort des Eingangs in das Zollgebiet der Union eine Rolle. Bei der Einfuhrumsatzsteuer können zusätzlich Transport- und Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort berücksichtigt werden.
Ein vereinfachtes Zollbeispiel
| Berechnungsschritt | Betrag |
|---|---|
| Warenwert | 10.000 € |
| Fracht bis zum EU-Eingang | 1.200 € |
| Zollwert | 11.200 € |
| Zoll bei angenommenen 2 % | 224 € |
| Zusätzlicher Transport innerhalb der EU | 300 € |
| Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer | 11.724 € |
| Einfuhrumsatzsteuer bei 19 % | 2.227,56 € |
Ob eine konkrete Terminalgebühr in den Zollwert oder nur in die Einfuhrumsatzsteuer einfließt, hängt von Ort, Leistungszeitpunkt, Transportdokumenten und Rechnungsaufteilung ab. Bei größeren Sendungen lasse ich diese Position dem Zollagenten oder Spediteur eindeutig zuordnen, statt sie pauschal als „sonstige Kosten“ zu verbuchen.
So prüfe ich ein Angebot vor der Freigabe
Ein gutes Angebot muss nicht besonders lang sein. Es muss nur erkennen lassen, welche Leistung hinter jedem Betrag steht. Vor der Buchung gehe ich diese Punkte durch:
- Route prüfen und Abgangs-, Umschlag- sowie Bestimmungsterminal festhalten.
- Containerdaten bestätigen, also Größe, Typ, Gewicht und mögliche Gefahrgut- oder Kühlanforderungen.
- OHC und DHC getrennt verlangen, damit keine Zielgebühr doppelt auftaucht.
- Abrechnungseinheit klären, etwa pro Container, Sendung, Kubikmeter oder Bill of Lading.
- Gültigkeit und Währung notieren, besonders bei Angeboten mit langer Vorlaufzeit.
- Zusatzkosten abgrenzen, darunter Dokumente, Zollabfertigung, Lagerung, Demurrage, Detention und Nachlauf.
Bei einem Vergleich müssen alle Angebote denselben Leistungsumfang haben. Eine Fracht mit niedriger Seefracht kann am Ende teurer sein, wenn Terminalkosten, Dokumente und Hafenabholung separat berechnet werden.
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Typische Fehler bei der Kontrolle
- „All-in“ ungeprüft akzeptieren, obwohl Destination Charges ausgeschlossen sind
- CIF mit vollständiger Zielabwicklung verwechseln
- THC und Lagergeld vermischen, obwohl beide Leistungen unterschiedlich funktionieren
- Den Incoterm ohne benannten Ort verwenden
- Den Tarif bei Buchung prüfen, aber nicht bei tatsächlicher Ankunft
Gerade der letzte Punkt ist relevant, wenn zwischen Angebot und Ankunft mehrere Wochen liegen. Ich lasse mir bei jeder Sendung bestätigen, welcher Tarif für das konkrete Abfahrts- oder Ankunftsdatum gilt und ob die Gebühr bereits in der Seefracht enthalten ist.
Eine klare Kostenzeile verhindert die teuerste Überraschung
Für die Budgetplanung genügt eine einfache Landed-Cost-Tabelle mit den Spalten Warenwert, Seefracht, OHC, DHC, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Nachlauf und mögliche Zusatzkosten. So wird sofort sichtbar, ob ein vermeintlich günstiges Angebot nur einzelne Gebühren ausblendet.
Meine wichtigste Faustregel lautet deshalb: Nicht nur nach dem Incoterm fragen, sondern nach dem genauen benannten Ort und jeder einzelnen Terminalleistung. Wer diese Angaben vor der Bestellung schriftlich festhält, reduziert Nachberechnungen und kann Zoll, Transport und tatsächliche Lieferkosten deutlich zuverlässiger kalkulieren.
