Ein Lkw steht abfahrbereit am Lager, doch schon beim ersten Schaden entsteht Streit: Ist die Ware noch Sache des Verkäufers oder bereits Risiko des Käufers? Der Incoterm FOT soll diesen Übergabepunkt beschreiben, ist aber kein offizieller Incoterms®-2020-Termin. Ich zeige, was „Free On Truck“ praktisch bedeutet, wie Kosten und Gefahren verteilt werden und worauf Unternehmen in Deutschland bei Zoll, Ausfuhr und Vertragsformulierung achten sollten.
FOT legt den Übergabepunkt auf dem Lkw fest, ersetzt aber keine klare Zollvereinbarung
- FOT bedeutet meist, dass der Verkäufer die Ware auf den vom Käufer gestellten Lkw lädt.
- Nach abgeschlossener Verladung gehen Transportrisiko und weitere Transportkosten typischerweise auf den Käufer über.
- FOT ist keine offizielle Incoterms®-Regel der Internationalen Handelskammer.
- Zollabfertigung und Ausfuhr müssen ausdrücklich im Vertrag geregelt werden.
- FCA Incoterms® 2020 ist bei internationalen Lkw-Lieferungen oft die rechtssicherere Alternative.

Was mit Free On Truck tatsächlich gemeint ist
Free On Truck, kurz FOT, wird im Geschäftsverkehr meist für eine Lieferung verwendet, bei der der Verkäufer die Ware am vereinbarten Ort bereitstellt und auf den Lkw des Käufers laden lässt. Sobald die Verladung abgeschlossen ist, übernimmt der Käufer normalerweise den Haupttransport und das Risiko für Verlust oder Beschädigung.
Das klingt zunächst eindeutig. In der Praxis kann „auf dem Lkw“ jedoch bedeuten, dass die Ware gerade erst aufgesetzt wurde, die Ladung noch nicht gesichert ist oder der Fahrer die Übernahme noch gar nicht bestätigt hat. Ich halte deshalb die Formulierung „nach vollständig abgeschlossener und dokumentierter Verladung“ für deutlich besser als ein knappes „FOT Lageradresse“.
| Aufgabe | Typische Zuordnung bei FOT | Was vertraglich klar sein muss |
|---|---|---|
| Verpackung und Bereitstellung | Verkäufer | Welche Verpackung und Kennzeichnung geschuldet ist |
| Verladung auf den Lkw | Verkäufer | Ob auch Ladungssicherung und Dokumentation dazugehören |
| Haupttransport | Käufer | Wer den Frachtführer beauftragt und bezahlt |
| Transportrisiko | Typischerweise Käufer ab Verladung | Exakter Zeitpunkt des Gefahrenübergangs |
| Versicherung | Keine automatische Pflicht des Verkäufers | Wer eine Transportversicherung abschließt |
FOT regelt außerdem nicht automatisch den Eigentumsübergang. Eigentum, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Versicherung müssen aus dem Kaufvertrag oder den ergänzenden Bedingungen hervorgehen. Genau diese Trennung wird häufig übersehen, weil drei Buchstaben scheinbar mehr regeln, als sie tatsächlich leisten.
Warum FOT kein offizieller Incoterms-Termin ist
Die ICC führt in den Incoterms® 2020 elf standardisierte Regeln auf, darunter EXW, FCA, CPT, DAP und DDP sowie die Seeverkehrsklauseln FAS, FOB, CFR und CIF. FOT gehört nicht zu diesem offiziellen Regelwerk. Es handelt sich um eine branchenübliche Lieferformulierung, deren Bedeutung sich aus Vertrag, Handelsbrauch und der konkreten Abrede ergibt.
Das hat eine praktische Folge: Bei offiziellen Incoterms sind Pflichten zu Lieferung, Kosten, Risiko, Transport und Zoll systematisch beschrieben. Bei FOT fehlt diese automatische Grundlage. Ich würde FOT deshalb nur verwenden, wenn der Vertrag den Lieferort, den Übergabezeitpunkt und jede Zollpflicht ausdrücklich ergänzt.
Besonders riskant ist die Annahme, FOT bedeute immer dasselbe wie FCA. Die Begriffe ähneln sich, doch FCA ist als Incoterms-Regel präzise aufgebaut und kann für verschiedene Transportarten genutzt werden. FOT kann in einzelnen Branchen oder Ländern auch abweichend verstanden werden, zum Beispiel als „Freight On Truck“ statt „Free On Truck“.
Was FOT für Zoll und Ausfuhr in Deutschland bedeutet
Bei einer Lieferung innerhalb der Europäischen Union gibt es normalerweise keine klassische Zollabfertigung an der Binnengrenze. Trotzdem bleiben Umsatzsteuer, Nachweise und die korrekte Rechnungsstellung wichtig. FOT beantwortet diese steuerlichen Fragen nicht automatisch.
Bei einem Import aus einem Drittland muss dagegen feststehen, wer die Einfuhranmeldung abgibt, wer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt und wer als Importeur auftritt. Diese Aufgaben liegen bei einer FOT-Vereinbarung nicht automatisch beim Verkäufer oder Käufer. Die Parteien sollten sie deshalb getrennt vom Transportauftrag festlegen.
Auch die Ausfuhr ist ein eigener Punkt. Wenn ein deutscher Verkäufer Ware in ein Drittland liefert, sollte im Vertrag ausdrücklich stehen, ob er die Ausfuhranmeldung und die erforderlichen Exportdokumente übernimmt. Eine reine Angabe wie „FOT Deutschland“ reicht dafür nicht aus.
Der deutsche Zoll weist bei Lieferbedingungen in Zollanmeldungen darauf hin, dass der passende Code und der darauf bezogene Ort anzugeben sind. Ist eine Lieferbedingung nicht im vorgesehenen Codeverzeichnis enthalten, wird sie mit „XXX“ und dem vollständigen Wortlaut erfasst. Das macht FOT nicht zu einer offiziellen Zollklausel, sondern zeigt gerade, dass die Formulierung sauber erläutert werden muss.
Diese Angaben gehören auf die Dokumente
- vollständige FOT-Bezeichnung mit genauer Adresse und Land
- Datum und möglichst Uhrzeit der Übergabe
- wer die Ausfuhrabfertigung übernimmt
- wer für Einfuhr, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben zuständig ist
- Frachtführer, Kennzeichen des Lkw und CMR-Frachtbrief, soweit vorhanden
- Regelung zu Ladungssicherung, Wartezeiten und Fehlmengen
Ich empfehle, dieselbe Lieferformulierung auf Angebot, Auftragsbestätigung, Handelsrechnung und Transportauftrag zu verwenden. Unterschiedliche Angaben in diesen Dokumenten sind ein unnötiger Auslöser für Rückfragen beim Spediteur oder bei der Zollstelle.
FOT, FCA und EXW im direkten Vergleich
Für viele deutsche Unternehmen stellt sich nicht die Frage, ob FOT theoretisch verständlich ist, sondern ob es die beste Vertragslösung darstellt. Bei einem internationalen Straßentransport ist FCA am benannten Ort oft die sauberere Wahl, weil die Regel den Übergang von Lieferung und Risiko eindeutig beschreibt.
| Lieferbedingung | Verladung | Risikoübergang | Zoll und Transport | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| FOT | Meist Verkäufer | Typischerweise nach vollständiger Verladung | Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung | Individuell vereinbarte Lkw-Lieferungen, vor allem im Binnenverkehr |
| FCA Werk des Verkäufers | Verkäufer lädt das Fahrzeug des Käufers | Bei abgeschlossener Verladung | Ausfuhr Verkäufer, Haupttransport Käufer | Internationale Straßen-, Container- und multimodale Transporte |
| EXW Werk | Grundsätzlich Käufer | Bei Bereitstellung am Werk | Viele Pflichten beim Käufer, auch bei der Ausfuhr problematisch | Vor allem bestimmte Inlandsgeschäfte |
| DAP Bestimmungsort | Verkäufer organisiert den Transport, Käufer entlädt | Am benannten Zielort vor der Entladung | Ausfuhr Verkäufer, Einfuhr Käufer | Wenn der Verkäufer den Transport bis zum Ziel steuern soll |
Der Unterschied zwischen FOT und EXW wird besonders beim Beladen sichtbar. Bei FOT übernimmt der Verkäufer typischerweise die Verladung, während EXW die Ware lediglich am eigenen Standort bereitstellt. Bei einer grenzüberschreitenden Lieferung ist FCA deshalb häufig sinnvoller als EXW, weil die Ausfuhrabwicklung klarer beim Verkäufer liegt.
FOT und FCA enthalten normalerweise keine automatische Pflicht des Verkäufers, eine Transportversicherung abzuschließen. Wer nach dem Verladen das Risiko trägt, sollte daher prüfen, ob die eigene Police Transportschäden, Diebstahl und Verzögerungskosten ausreichend abdeckt.
So sollte eine FOT-Vereinbarung formuliert sein
Wenn beide Seiten an FOT festhalten möchten, sollte die Klausel nicht nur aus dem Kürzel und einem Ortsnamen bestehen. Eine brauchbare Formulierung beschreibt, was bis zur Verladung geschieht und wann genau die Verantwortung wechselt.
Beispiel für eine klare Vertragsklausel
„FOT, Lager des Verkäufers, Musterstraße 10, 74906 Bad Rappenau, Deutschland. Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zur vollständig abgeschlossenen Verladung der vertragsgemäßen, verpackten und gesicherten Ware auf den vom Käufer benannten Lkw. Mit Abschluss der Verladung gehen Gefahr und Kosten des Haupttransports auf den Käufer über. Der Verkäufer übernimmt die Ausfuhrabfertigung; der Käufer übernimmt Einfuhrabfertigung, Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer.“
Diese Klausel ist ein Arbeitsbeispiel und muss zum tatsächlichen Geschäft passen. Wenn der Verkäufer keine Ladungssicherung übernimmt, der Käufer den Lkw selbst belädt oder ein Terminal zwischengeschaltet ist, muss der Wortlaut entsprechend geändert werden.
Lesen Sie auch: Freizone im EU-Zollgebiet - Abgaben, Zolllager und Incoterms
Eine praxistaugliche Prüfung vor der Bestellung
- Den genauen Übergabeort bestimmen, nicht nur Stadt oder Region.
- Festlegen, ob mit dem Ende der Verladung auch die Ladungssicherung abgeschlossen sein muss.
- Transportauftrag und Frachtkosten eindeutig einer Partei zuordnen.
- Ausfuhr, Einfuhr, Zoll, Steuern und Dokumente einzeln benennen.
- Prüfen, ob FCA Incoterms® 2020 die Vereinbarung verständlicher und belastbarer abbildet.
In vielen Fällen ist die letzte Prüfung der entscheidende Schritt. Wenn der Vertrag ohnehin mehrere Ergänzungen benötigt, spricht das meist dafür, direkt eine offizielle Incoterms-Regel zu verwenden und den Ort präzise zu benennen.
Diese Fehler führen bei FOT besonders oft zu Streit
- FOT wird als offizieller Incoterm behandelt. Dadurch erwarten die Parteien Pflichten, die aus dem Kürzel allein nicht hervorgehen.
- Der Übergabeort bleibt ungenau. Ein Werk kann mehrere Tore, Rampen oder Lagerbereiche haben. Die Adresse sollte durch Tor, Rampe oder Ladezone ergänzt werden.
- Verladung und Ladungssicherung werden verwechselt. Das Aufsetzen der Ware beendet nicht zwingend die Arbeiten des Verkäufers, wenn eine sichere Befestigung noch fehlt.
- Frachtzahlung und Risiko werden gleichgesetzt. Wer den Transport bezahlt, trägt nicht automatisch das Risiko während der Fahrt.
- Zoll wird nur nebenbei erwähnt. Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung sind getrennte Vorgänge und müssen jeweils einer Partei zugeordnet werden.
- FOB wird für einen Lkw-Transport verwendet. Das offizielle FOB gehört zum See- und Binnenschiffstransport und passt nicht automatisch zu einer Straßenlieferung.
Der häufigste praktische Fehler ist aus meiner Sicht nicht die falsche Abkürzung, sondern der fehlende Nachweis. Ein unterschriebener Lieferschein, ein CMR-Vermerk oder ein digitales Ladeprotokoll mit Zeitpunkt und Zustand der Ware kann später entscheidend sein.
Auch Wartezeiten sollten geregelt werden. Steht der Lkw wegen fehlender Ware zwei Stunden an der Rampe, ist das etwas anderes als eine Verzögerung nach der Übernahme. Ohne klare Vereinbarung bleibt offen, ob Standgeld, zusätzliche Fracht oder Personalkosten getragen werden.
Der sauber definierte Lkw-Übergang verhindert teure Missverständnisse
FOT ist als praktische Kurzform verständlich, aber rechtlich und zolltechnisch nicht so eindeutig wie eine offizielle Incoterms-Regel. Entscheidend sind der benannte Ort, der genaue Zeitpunkt der Verladung, die Zollzuständigkeit und der Nachweis der Übergabe.
Für einfache innerdeutsche Lieferungen kann eine klar ausformulierte FOT-Vereinbarung funktionieren. Bei grenzüberschreitenden Geschäften würde ich in der Regel FCA Incoterms® 2020 mit vollständiger Ortsangabe bevorzugen, weil damit weniger Interpretationsspielraum bleibt und die Aufgaben von Verkäufer und Käufer besser zusammenpassen.
